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Warum eine Unfallversicherung abschließen ?

Der Kernpunkt jeder Unfallversicherung ist die Absicherung für den Fall dauernder Unfallfolgen. Ein Unfall ist ein plötzliches, zeitlich und örtlich bestimmbares und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine natürliche Person unfreiwillig einen Körperschaden erleidet. In diesem Fall wird in der regel eine einmal Zahlung geleistet. Manche Versicherungen schützen jedoch auch gegen sog. Eigenbewegungen, z.B. wenn man auf dem Tennisplatz über die eigenen Füße stolpert oder durch erhöhte Kraftanstrengungen einen Unfall erleidet. Ein sehr wichtiger Punkt ist die sog. Mitwirkungsanteil. Erleidet eine Person einen Unfall prüfen manche Versicherer ob ggf. Vorerkrankungen den Unfall begünstigt haben. Ist dieses so, werden die Leistungen zum Teil stark reduziert. Hier sollte versucht werden einen möglichst hohen Mitwirkungsanteil von 100 % zu vereinbaren. Zusätzlich sollte geprüft werden ob durch die Einnahme von Medikamenten oder Alkohol die Versicherungsleistung reduziert oder sogar ausgeschlossen wird. Eine Todesfallleistung wird häufig relativ günstig angeboten, zu bedenken ist jedoch das die Wahrscheinlichkeit eines Unfalltodes im Verhältnis zu krankheitsbedingten Todesfällen sehr gering ist. Zur Hinterbliebenen Absicherung ist die Todesfallleistung in der Unfallversicherung eher ungeeignet. Ebenso die Vereinbarung eines Krankenhaustagegeldes, dieses sollte separat abgesichert werden, da es im Rahmen der Unfallversicherung nur bei Unfall bedingten Krankenhausaufenthalten gezahlt wird. Wichtig ist die sog. Progression, diese bestimmt die Steigerung der Unfallleistung je nach schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigung, Wichtig ist auch die Art der sog. Gliedertaxe, diese bestimmt welche prozentuale Leistung für die Beeinträchtigung einzelner Körperteile geleistet wird. Eine lebenslange Unfallrente ist neben der Einmalzahlung versicherbar, in der Regel ist diese jedoch teurer.

Wir haben Ihnen hier eine Liste mit Gesellschaften aufgeführt, mit guten Leistungen und für Sie mit direkter Abschlussmöglichkeit. Für den konkreten Versicherungsumfang sind die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers maßgeblich.

Versicherungsgesellschaft

Hinweise

Tariflink

Ammerländer
Versicherung VVaG

2 Leistungskonzepte, Mitwirkungsanteil zwischen 50 % und 75 %, Alkoholklauseln von 1,5 Promille bis 1,8 Promille.

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Haftpflichtkasse Darmstadt

4 Leistungskonzepte, Mitwirkungsanteil zwischen 70 % und 100 %, beim Führen von Kfz gilt die Promillegrenze von 0,8 Promille bis 1,6 Promille je nach Konzept.

Weitere Produktinformationen

Hier geht es zur Berechnung und Abschlussmöglichkeit

Hanse Merkur Versicherung

3 Konzepte, Mitwirkungsanteil 25 % bis 100 %, Versicherungsschutz besteht auch bei alkoholbedingten
Bewusstseinsstörungen, Beim Führen von Kfz gilt die Promillegrenze von 0,5 Promille bis 1,5 Promille je nach Konzept.

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Interrisk Versicherung

3 Konzepte, Mitwirkungsanteil 25 % bis 100 %, Versicherungsschutz besteht auch bei alkoholbedingten
Bewusstseinsstörungen, Beim Führen von Kfz gilt die Promillegrenze von 1,3 Promille oder KEINE je nach Konzept. Das XXL Konzept hat sehr gute Leistungen. Bedingungsupdate.

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Hier geht es zur Berechnung und Abschlussmöglichkeit

Konzept & Marketing

Konzept mit einem Mitwirkungsanteil von 50 %. Beim Führen von Kfz gilt die Promillegrenze von 1,1 Promille

Weitere Produktinformationen

Hier geht es zur Berechnung und Abschlussmöglichkeit

Konzept & Marketing

Konzept mit einem Mitwirkungsanteil von 55 %. Beim Führen von Kfz gilt die Promillegrenze von 1,5 Promille

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SYNCRO24 - assekuradeur GmbH

Syncro24 bietet günstige Tarife für junge Leute. Konzept mit einem Mitwirkungsanteil von 50 %. Beim Führen von Kfz gilt die Promillegrenze von 1,6 Promille. Weitere Produktinformationen direkt im Rechner

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VHV Versicherung

Konzept Klassik Garant ohne Gesundheitsfragen, Mitwirkungsanteil 50 % oder 100 %. Beim Führen von Kfz gilt die Promillegrenze von 1,1 Promille oder 1,5 Promille  je nach Konzept

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Diese Seite ermöglicht den kostenpflichtigen Abschluss von Versicherungsverträgen. Dieser erfolgt ohne Prüfung der persönlichen Situation ob diese Produkte für Sie bedarfsgerecht oder sinnvoll sind. Der Abschluss erfolgt auf eigene Veranlassung, Hefipro stellt nur die Abschlussmöglichkeit zur Verfügung. Ein hier abgeschlossener Vertrag wird im Bestand der Hefipro GmbH geführt.

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