Warum eine Pferdehalter Haftpflichtversicherung abschließen ?
Eine Pferdehalter Haftpflichtversicherung schützt den Halter im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme vor Schadensersatzansprüchen Dritter gegen ihn, die aufgrund seiner Tierhaltung entstehen können. Dieser Anspruch ist vor allem schon in § 833 Bürgerliches Gesetzbuch geregelt, der besagt, dass ein Tierhalter für Schäden, die sein Tier anrichtet, ohne eigenes Verschulden haftbar gemacht werden kann. Diese Schäden sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Nehmen sie Ihre Pferd mit ins Ausland, ist es wichtig das diese auch außerhalb von Deutschland gültig ist. Manche Tarife beinhalten auch eine Forderungsausfallversicherung, d.h. entsteht Ihnen eine Schaden durch ein fremdes Tiere das nicht versichert ist, leistet ihre eigene Versicherung.
Wir haben Ihnen hier eine Liste mit Gesellschaften aufgeführt, mit guten Leistungen und für Sie mit direkter Abschlussmöglichkeit. Für den konkreten Versicherungsumfang sind die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers maßgeblich.
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