Warum eine Hundehalter Haftpflichtversicherung abschließen ?
Eine Hundehalter Haftpflichtversicherung schützt den Halter im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme vor Schadensersatzansprüchen Dritter gegen ihn, die aufgrund seiner Tierhaltung entstehen können. In manchen Bundesländern ist diese bereits verpflichtend. Dieser Anspruch ist vor allem schon in § 833 Bürgerliches Gesetzbuch geregelt, der besagt, dass ein Tierhalter für Schäden, die sein Tier anrichtet, ohne eigenes Verschulden haftbar gemacht werden kann. Diese Schäden sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Wichtig ist es bei der Hundehalter Haftpflichtversicherung auf den Leinenzwang zu verzichten, sofern Ihnen der Hund wegläuft ist dieser ebenfalls versichert. Nehmen sie Ihren Hund in den Urlaub ins Ausland mit, ist es wichtig das diese auch außerhalb von Deutschland gültig ist. Manche Tarife beinhalten auch eine Forderungsausfallversicherung, d.h. entsteht Ihnen eine Schaden durch einen fremden Hund der nicht versichert ist, leistet ihre eigene Versicherung. Teilweise kann die Hundehalter Haftpflichtversicherung auch in die private Haftpflichtversicherung mit eingeschlossen werden.
Wir haben Ihnen hier eine Liste mit Gesellschaften aufgeführt, mit guten Leistungen und für Sie mit direkter Abschlussmöglichkeit. Für den konkreten Versicherungsumfang sind die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers maßgeblich.
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